Spaziergänge im Freien

Liebe Bewohnerin, lieber Bewohner, liebe Angehörige,

die angeordnete Ausgangsbeschränkung wurde mit Wirkung des 6. Mai 2020 in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt. Dies bedeutet, dass neben dem Ausgangsrecht die Kontaktaufnahme außerhalb des Bürgerheims mit einem privilegierten Personenkreis erlaubt ist. So können mit diesem Personenkreis oder auch alleine beispielsweise Spaziergänge durchgeführt werden.

Halten Sie bitte bei den Spaziergängen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 m ein und/oder tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz, wo immer nötig. Der Spaziergang sollte nicht länger als eine Stunde dauern.

Da das Bürgerheim so gelegen ist, dass unmittelbar der Marienplatz mit all den Einkaufsmöglichkeiten angrenzt, ist es besonders wichtig, sich an die aktuelle Kontaktbeschränkung zu halten.

Deshalb möchten wir Sie bitten, Menschenansammlungen zu meiden und sich auch nicht in den Innenbereichen von Geschäften aufzuhalten. Die Ansteckungsgefahr in nicht gut belüfteten Räumen ist aus unserer Sicht sehr hoch.

Nutzen Sie bitte die Spaziergänge als solches und gehen Sie an die frische Luft. Wir möchten Sie jedoch bitten, keine Shopping Touren zu unternehmen oder Familien und/oder Freunde-Treffs zu organisieren.

Wir vertrauen Ihnen und sind uns sicher, dass Sie sich an die Vorgaben halten.

Ihre Heimleitung

 

Drucken